Bachelor Volkswirtschaftslehre
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Voranmeldung und Immatrikulation

Voranmeldung und Immatrikulation für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (1. Fachsemester)

  • Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (1. Fachsemester) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
  • Eine Auswahl der Studieninteressierten über Abiturnote o.ä. findet nicht statt.
  • Zusätzlich wird zur Studienorientierung der online angebotene Selbsttest empfohlen. Dieser soll Ihnen helfen, Ihre Eignung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre besser einschätzen zu können. Der Test bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in volkswirtschafliche Themen hineinzudenken und die Anforderungen eines Studiums im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre kennenzulernen. Er umfasst 5 Fragen zu verschiedenen Themengebieten der Volkswirtschaftslehre. Für die Beantwortung der Fragen ist aber kein fachspezifisches Vorwissen nötig.
  • Der Selbsttest stellt keine Zulassungsbeschränkung oder Auswahl für das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre dar und ist auch nicht Teil des Voranmeldeverfahrens.
  • Jede Person, die über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und alle sonstigen formalen Studienvoraussetzungen (z.B. Krankenversicherung) verfügt, kann sich nach erfolgter Voranmeldung zum Wintersemester 2023/2024 in das 1. Fachsemestern des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre an der LMU München einschreiben - ganz unabhängig davon, wie der zur Selbsteinschätzung gedachte Test ausfällt.
  • Allgemeine Hinweise zur Einschreibung finden Sie bei der Studentenkanzlei.
  • Für Bildungsinländer:innen gelten dann die von der Studentenkanzlei der LMU gesetzten Einschreibefristen.
  • Internationale Bewerber:innen (EU/EWR-Angehörige und Nicht-EU/EWR-Angehörige) müssen sich in der Regel bis zum 15. Juli zusätzlich auch beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben, in einigen Fällen aber auch bei der Studentenkanzlei oder bei der zentralen Stiftung für Hochschulzulassung. Bitte informieren Sie sich dazu beim Referat für Internationale Angelegenheiten.
  • Bei Einstufung in ein höheres Fachsemester (z.B. bei Wechsel des Studienortes) ist die Voranmeldung und Durchführung des Selbsttests nicht erforderlich. Zur Leistungsanrechnung und Fachsemestereinstufung beachten Sie bitte die Hinweise des Informations- und Servicecenters Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen.
  • Mit der erfolgten Voranmeldung geht keine Verpflichtung einher, sich dann auch zu immatrikulieren. Es gilt die Regel: Nur, wenn man sich zum nächsten Wintersemester in das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre immatrikulieren möchte, muss man sich fristgemäß vorangemeldet haben.
  • Die Voranmeldeverpflichtung ist auch für bereits immatrikulierte LMU-Studierende erforderlich, die den Studiengang wechseln oder sich im Rahmen eines Doppelstudiums in das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre immatrikulieren möchten.

 

Zur Voranmeldung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

Die Voranmeldung für das 1. Fachsemester im Wintersemester 2023/2024 ist vom 01.06.2023 bis zum 15.07.2023 möglich.

 

FAQ

  • Muss ich mich noch zusätzlich über ein deutschlandweites Bewerbungsportal für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre an der LMU anmelden oder bewerben?
    Nein, das ist nicht erforderlich.
  • Ich verfüge zum Zeitpunkt der Voranmeldung noch nicht über mein Abiturzeugnis, sondern aller Voraussicht nach erst in den nächsten Wochen/Monaten. Kann ich mich trotzdem schon voranmelden?
    Im Rahmen der Voranmeldung muss die allgemeine Hochschulreife noch nicht nachgewiesen werden. Dies ist erst später gegenüber der Studentenkanzlei der LMU im Zuge der Immatrikulation erforderlich.
  • Muss ich der Volkswirtschaftlichen Fakultät im Zuge der Voranmeldung auch noch mein kopiertes Abiturzeugnis oder meinen Lebenslauf oder andere Unterlagen in elektronischer Form hochladen oder per Post zukommen lassen?
    Nein!
  • Ich möchte Volkswirtschaftslehre im Nebenfach (30 oder 60 ECTS-Punkte) studieren. Ist die Voranmeldung auch für das Nebenfach erforderlich?
    Nein!
  • Wann und wie bekomme ich eine Bestätigung über die erfolgte Voranmeldung?
    Unmittelbar nach erfolgter Voranmeldung bekommen Sie eine Email mit der Voranmeldebestätigung. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Email mit der Voranmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Bachelor Office.
  • Im Zuge der Registrierung für das Voranmeldeverfahren muss ich auch meine Postanschrift angeben. Soll ich der Volkswirtschaftlichen Fakultät eine Adressänderung mitteilen?
    Nein! Ihre aktuelle Adresse müssen Sie dann lediglich künftig (nach einer Einschreibung) der Studentenkanzlei der LMU mitteilen.
  • Ich habe mich schon im letzten Jahr vorangemeldet, aber dann nicht eingeschrieben. Muss ich mich jetzt trotzdem noch einmal voranmelden, oder gilt meine Voranmeldung aus dem letzten Jahr noch?
    Ihre alte Voranmeldung gilt nicht mehr. Sie müssen sich nochmals voranmelden. Die Voranmeldung ist immer nur für das Semester gültig, in dem die Einschreibung erfolgen soll.
  • Ich habe mich schon im letzten Jahr auf der Plattform mit meinen Daten registriert und möchte mich nun erneut für ein kommendes Semester voranmelden. Kann ich dies mit meiner damaligen E-Mail-Adresse tun?
    Ja, können Sie. Wenn Sie Ihren Benutzeraccount nicht löschen, bleibt dieser im Normalfall gespeichert. Sollten Sie Ihr damals vergebenes Passwort vergessen haben, können Sie auf der Login-Startseite auch "Passwort vergessen?" anklicken und ein neues Passwort setzen.
  • Kann ich mich parallel zu meiner Voranmeldung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre an der LMU auch noch für andere Studiengänge (etwa an der LMU oder auch an anderen Universitäten) bewerben oder voranmelden?
    Ja!

 

Kontakt bei weiteren Fragen:

Bachelor-Office Volkswirtschaftslehre
Ludwigstr. 28 VG
80539 München
089/2180 6901 oder -6912
bachelor@econ.lmu.de